ses Vorgehen lässt sich mit dem Ziel, das mit der fürsorgerischen Unterbringung angestrebt wurde, nicht vereinbaren. Der angefochtene Entscheid erweist sich folglich auch aus diesem Grund als unverhältnismässig. 100 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2015 13 Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung; Anhörung im Kollegium - Erstinstanzliche Anordnungen von fürsorgerischen Unterbringungen müssen stets in begründeter Form erlassen werden; die Zustellung im Dispositiv ist unzulässig (Erw. I/2.2 f.). - Ausnahmen von der Anhörung im Kollegium gemäss Art. 447 Abs. 2 ZGB (Erw. II/2.3)