94 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2015 12 Art. 446 Abs. 1 ZGB; Art. 447 ZGB, Art. 428 ZGB - Die Möglichkeit zur nachträglichen Stellungnahme stellt grundsätzlich keine den Anforderungen von Art. 447 Abs. 2 ZGB genügendene Anhörung dar (Erw. II/2.2 und II/3). - Ist primär eine kurzzeitige Klinikeinweisung anvisiert, erscheint es zwingend, dass entweder eine Übertragung der Entlassungszuständigkeit an die Einrichtung erfolgt oder in Kürze eine erneute gerichtliche Überprüfung der fürsorgerischen Unterbringung vorgesehen wird (Erw. II/5.2).