Als junge Erwachsene gelten Menschen zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 25. Altersjahr (CLAUDIA HÄNZI, Die Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, Basel 2011, S. 206). Ziel der SKOS-Richt- linien ist es, junge Erwachsene ohne Erstausbildung in der Sozialhilfe nicht besser zu stellen als nicht unterstützte junge Erwachsene in vergleichbarer Lebenssituation (SKOS-Richtlinien, H.11-4). 3.4. 2015 Sozialhilfe 229