Nach § 10 Abs. 1 SPV sind für die Bemessung der materiellen Hilfe die SKOS-Richtlinien mit den bis zum 1. Juli 2004 ergangenen Änderungen, unter Vorbehalt der Absätze 2-5 und soweit das SPG beziehungsweise dessen Ausführungserlasse keine weiteren Abweichungen enthalten, gemäss Anhang verbindlich. (…) Nach den SKOS-Richtlinien erhalten junge Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen und nicht im Haushalt der Eltern, sondern in einer Wohngemeinschaft leben, ohne eine Wirtschaftsgemeinschaft zu bilden (z.B. Zimmer in einer Studenten-Wohngemein- schaft), zur Deckung ihres Lebensunterhaltes anteilsmässig den Grundbedarf I und II für den Zweipersonenhaushalt (Kap.