Hier handelt es sich zwar nicht um eine Instandstellung einer stark vernachlässigten Liegenschaft sondern um den Totalumbau einer selbst genutzten Liegenschaft, dennoch sind die Umstände vergleichbar. In beiden Fällen wird eine Liegenschaft vollständig umgebaut, sodass die Liegenschaft mit dem ursprünglichen Zustand nicht mehr vergleichbar ist. Aufgrund dieser Gemeinsamkeiten zwischen Dumont-Praxis und Neubaupraxis ist es naheliegend, die Neubaupraxis auch auf Liegenschaften im Geschäftsvermögen anzuwenden. 4.4.