Diese Betrachtung muss auch für Liegenschaften im Geschäftsvermögen zur Anwendung gelangen (vgl. unten Erw. 4). Handelt es sich wie hier um eine umfassende Gebäudemodernisierung einer Liegenschaft im Geschäftsvermögen und resultiert daraus eine Wertvermehrung gegenüber dem Markt- und Verkehrswert im Zeitpunkt der Investition, sind sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu aktivieren. 3.5. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kosten der Gebäudemodernisierung inklusive Kachelofen zu aktivieren sind und nicht als 2016 Kantonale Steuern 133