Offensichtlich liegt hier eine umfassende Gebäudemodernisierung vor, mit welcher sich längerfristig eine Wertvermehrung gegenüber dem Markt- und Verkehrswert im Zeitpunkt der Investition ergeben hat. Die Investitionen können daher nicht als Aufwand verbucht werden, sondern sind zu aktivieren. Bei umfassenden Gebäudemodernisierungen ist anstelle der Einzelbetrachtung eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, da sich aus dem gesamten Projekt eine Wertvermehrung ergibt.