raum sowie ein WC. Im Obergeschoss liessen die Beschwerdeführer II ein Elternschlafzimmer, zwei Kinderzimmer, ein Büro, ein Badezimmer und einen separaten Ankleideraum einbauen. Im entkernten Erdgeschoss entstand ein grosser offener Raum mit Küche, Esszimmer und Wohnzimmer, davon abgetrennt ein Lagerraum, ein WC und ein weiteres Zimmer. Neu erstellt wurde sodann eine Terrasse mit teilweiser Glasüberdachung. Offensichtlich liegt hier eine umfassende Gebäudemodernisierung vor, mit welcher sich längerfristig eine Wertvermehrung gegenüber dem Markt- und Verkehrswert im Zeitpunkt der Investition ergeben hat.