G. vom 21. April 2015 seither neue Aspekte ergeben, die gewisse, wenn auch nicht erhebliche Zweifel an dieser Diagnose aufkommen lassen. Weil dem Beschwerdeführer die Erstdiagnose der paranoiden Schizophrenie eher untypisch spät gestellt wurde und mittlerweile nicht mehr vollkommen ausgeschlossen erscheint, dass die bei ihm aufgetretenen Psychosen zumindest teilweise substanzinduziert gewesen bzw. durch die betreffende Substanz (Ciprofloxacin) verstärkt worden sein könnten, lohnt es sich aus Sicht des Verwaltungsgerichts, ein Gutachten in Auftrag zu geben, mit welchem einerseits der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers profund abgeklärt wird, unter Einsatz