sundheitliche und soziale Situation zu beurteilen gilt und eine so einschneidende Massnahme wie die fürsorgerische Unterbringung in Erwägung gezogen wird. Ambulante Massnahmen (der Nachbetreuung) sind zwar in der Regel – je nach Geltungsdauer – weniger einschneidend als die Unterbringung in einer Einrichtung, doch erfordern auch sie eine umfassende Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände der betroffenen Person. In der Praxis ist nicht immer von Beginn weg klar, welche Massnahme im konkreten Einzelfall ergriffen bzw. beibehalten werden muss.