Indem das ZGB eine interdisziplinäre Zusammensetzung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde verlangt, gewährleistet es mit dem Gebot der Anhörung im Kollegium eine Wahrnehmung durch Entscheidträger verschiedener Fachrichtungen (AUER/MARTI, a.a.O., Art. 447 N 33). Diese sollen sich einen eigenen persönlichen Eindruck von der betroffenen Person verschaffen können, wenn es deren ge- 2015 Fürsorgerische Unterbringung 89