1.c). 2.4.2. Wie der Verfahrensgeschichte zu entnehmen ist, wurde die Legitimation der Beschwerdeführer im Verfahren betreffend die Nutzungs- und Gestaltungsplanung "Torfeld Süd" erstinstanzlich verneint, was anschliessend von den Rechtsmittelinstanzen geschützt wurde. Auch wenn es damit im Rahmen jenes Verfahrens einzig um die Legitimation der Beschwerdeführer ging, kann vorliegend nicht von einem von vornherein offensichtlich aussichtslosen oder unbegründeten Verfahren ausgegangen werden. Gerade in bau- und raumplanungsrechtlichen Angelegenheiten ist der Kreis der legitimierten Personen oftmals schwierig zu bestimmen.