schwerdeführer, der Vertreter des Kantons Aargau in der Fachgruppe Betriebsberechnung habe es verpasst, den Beitragsberechnungsservice BBS 14 korrekt anzuwenden. Aus der Mail des Vizedirektors des BLW vom 20. Oktober 2014 gehe klar hervor, dass nicht die unterschiedliche Interpretation, sondern ein Versäumnis eines Arbeitsgruppenmitglieds für den Fehler verantwortlich gewesen sei. 3.3.3. Dem Beschwerdeführer wurde zwar mit Verfügung vom 27. Juni 2014 der Basiswert für seinen Betrieb eröffnet. Dieser Basiswert sagt aber noch nichts aus über den genauen Betrag, den der Betroffene als Übergangsbeitrag erhalten wird.