Für extensive Weiden wurde ausserdem ein zu tiefer Ansatz (Fr. 450.00 / ha anstatt Fr. 900.00 / ha) verwendet. In der Folge wurden die neurechtlichen Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge zu tief berechnet (entscheidend wäre gewesen, ob sie altrechtlich beitragsberechtigt waren bzw. gewesen wären), was wiederum zu grosse Differenzen (altrechtliche Direktzahlungen abzüglich neurechtliche Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge), zu hohe Basiswerte und damit zu hohe Übergangsbeiträge zur Folge hatte. 1.6. Auch beim Beschwerdeführer führte diese ursprünglich falsche Berechnung durch das Programm AGRICOLA zu einem zu hohen Basiswert.