1.5. Die Abklärungen des BLW deckten auf, dass die Grundlagen für die Berechnung der Basiswerte und in der Folge auch der Übergangsbeiträge im Programm AGRICOLA falsch hinterlegt waren. Für die Bestimmung der Flächen, aufgrund welcher die neurechtlichen Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge errechnet werden, wurde nicht nur auf den Beitragsansatz, sondern auch auf die Beitragsberechtigung im Jahr 2014 abgestellt. Dies führte dazu, dass Streueflächen, Hecken, Feld- und Ufergehölze, Buntbra- 2015 Landwirtschaftsrecht 211