86 DZV für die Betriebe sowie die ebenfalls zu bestimmende Standardarbeitskraft nach Art. 93 DZV wurden im Kanton Aargau durch das System AGRICOLA berechnet und den Landwirten Mitte 2014 mitgeteilt, so auch dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 27. Juni 2014. Nachdem in der Folge sämtliche Abrechnungen der Kantone beim Bund eingegangen waren, stellte das BLW fest, dass in den AGRICOLA-Kantonen zu grosse Differenzen bei den festgesetzten Basiswerten im Vergleich zu den aufgrund der Daten früherer Jahre erwarteten Zahlen bestanden. Die Überprüfung der Daten ergab, dass den verfügten Basiswerten falsche Detailzahlen zu Grunde lagen. 1.5.