Die Übergangsbeiträge sind Teil der gesamten für die Direktzahlungen zur Verfügung stehenden Mittel. Die Zunahme des Mittelbedarfs bei den leistungsbezogenen Direktzahlungen wird die für die Übergangsbeiträge verfügbaren Mittel im Laufe der Zeit sinken lassen, wobei von einem Zeithorizont von acht Jahren ausgegangen wird. Dementsprechend wird der Faktor für die Berechnung jährlich angepasst werden (Botschaft Agrarpolitik 2014-2017, BBl 2012 2075 ff., S. 2224 f., Ziff. 2.3.11). 1.3.