1. 1.1. Am 1. Januar 2014 trat im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 14-17 die neue DZV Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft vom 23. Oktober 2013 (Direktzahlungsverordnung, DZV; SR 910.13) in Kraft und ersetzte die bisherige Verordnung vom 7. Dezember 1998. Das System der Direktzahlungen wurde durch die Agrarpolitik 14-17 komplett überarbeitet und neu gestaltet. Die Wirksamkeit und Effizienz der Direktzahlungen sollten dadurch verbessert werden, dass Massnahmen mit unspezifischer Zielausrichtung durch zielgerichtete Instrumente ersetzt werden.