es sich anders, wären die Nachbarn den Auswirkungen nach Massgabe des Lärmschutz- und Sachenrechts auch nicht schutzlos ausgeliefert. Ferner kann es wie bei Vereinslokalen auch bei Gastrobetrieben aus naheliegenden Gründen zu verdichtetem Anreiseverkehr zu bestimmten Zeiten (z.B. Mittagszeit) kommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass je konzentriertere Zu- und Wegfahrtsperioden mit umso ruhigeren Verkehrsphasen dazwischen und danach korrelieren. Auch die gemäss Nutzungskonzept maximal erwarteten Personenzahlen (ca. 60 bis 80 Personen) sind insgesamt gegenüber zuvor bewilligten Betrieben und dem Restaurant D. – mit 88 Sitzplätzen und Aussenterrasse – nicht unvergleichbar hoch. Dies