Wie der Andachtsraum sind sie für grundsätzlich eher lärmarme, nicht ganztags stattfindende Tätigkeiten vorgesehen (insb. Unterricht, Sprach- und Integrationskurse), die wie das freitägliche Mittagsgebet und die Kinderbetreuung in erster Linie im Innern stattfinden sollen. Weil die sprechende Rolle nur dem Vorbeter (Imam) zukommt, ist auch beim Freitagsgebet nicht von übermässigen Emissionen auszugehen. Verhielte 2015 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 177