25 Zonenkonformität Die Umnutzung eines ehemaligen Restaurants in ein Vereinslokal mit An- dachts- und Aufenthaltsraum, Schulungsräumen und Büros ist in der vorliegenden Wohn- und Gewerbezone WG2 zonenkonform. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 8. Juli 2015 in Sachen Einwohnergemeinde A. gegen B. und Gemeinderat A. sowie Regierungsrat (WBE.2015.19, Beschwerdeverfahren I) und in Sachen C. und Mitbeteiligte gegen B. und Gemeinderat A. sowie Regierungsrat (WBE.2015.26, Beschwerdeverfahren II). Aus den Erwägungen