2.2.1.3. Sinn und Zweck des IDAG liegen zur Hauptsache darin, die Interessen des Anspruchs auf umfassenden Zugang zu amtlichen Dokumenten einerseits und auf umfassenden Schutz der die Privatsphäre betreffenden Personendaten andererseits aufeinander abzustimmen. Zur Auflösung des dadurch entstehenden Zielkonflikts enthält das IDAG in § 6 Abs. 2 eine Kollisionsnorm, wonach bei amtlichen Dokumenten mit nicht anonymisierbaren Personendaten Dritter ein grundsätzlicher Vorrang zugunsten des Datenschutzes besteht.