2.2.1.2. Gemäss Botschaft hat das IDAG den Zweck, einerseits die Transparenz der Verwaltung zu fördern, andererseits aber auch Persönlichkeit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und in diesem Zusammenhang den Missbrauch von Personendaten zu verhindern (Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 6. Juli 2005, 05.180, S. 24). Zwar statuiert das Öffentlichkeitsprinzip ein allgemeines und jederzeitiges Zugangsrecht zu amtlichen Dokumenten, für bestimmte Fälle sind jedoch Einschränkungen vorgesehen (Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 6. Juli 2005, 05.180,