Fall leicht eruieren. Sämtliche übrigen Personendaten im Vertrag lassen sich demzufolge, auch bei Schwärzung der Personalien, ohne weiteres direkt der Vermieterschaft zuordnen. Während also die Anonymisierung in Bezug auf Name und Adresse nichts bringt, würde die Schwärzung der übrigen Daten, insbesondere der detaillierten Mietkonditionen, keinen Sinn ergeben, weil gerade diese Angaben die Öffentlichkeit und insbesondere den Gesuchsteller interessieren. Damit liegt ein Dokument mit nicht anonymisierbaren Personendaten