Betroffenen liegt (§ 6 Abs. 3 IDAG). 1.5. Der vorliegend zur Diskussion stehende Mietvertrag enthält Personendaten im Sinn von § 6 IDAG, da sich der Vertragsinhalt auch auf die Vermieterschaft bezieht. Zwar lassen sich im Vertrag Name und Adresse der Vermieterschaft schwärzen. Aufgrund der Öffentlichkeit des Grundbuchs einerseits sowie der bereits breit erfolgten öffentlichen Berichterstattung andererseits ist aber der Name der Vermieterschaft kein Geheimnis mehr bzw. lässt sich in jedem 2016 Übriges Verwaltungsrecht 311