Gemäss Botschaft bezweckt der Tatbestand, die kleine Zahl immer wieder rückfällig werdender Fahrzeugführer zu erfassen (vgl. BBl 1955 II S. 24). Die Richtlinien über die Administrativmassnahmen im Strassenverkehr der Interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr, welche zwar mittlerweile nicht mehr in Kraft sind, beschrieben als unverbesserliche Personen, wer in verhältnismässig kurzer Folge immer wieder trotz Strafen und Administrativmassnahmen Widerhandlungen gegen das SVG begehe (vgl. Rz. 332). Ähnlich wird eine unverbesserliche Person auch in der neueren Lehre umschrieben (BERNHARD RÜTSCHE/NADJA D'AMICO, IN: