10 Führerausweisentzug wegen Unverbesserlichkeit - Unverbesserlichkeit im Sinne von Art. 16d Abs. 3 lit. a SVG ist nicht mit Untherapierbarkeit bzw. einer lebenslang fehlenden Fahreignung aufgrund charakterlicher Mängel gleichzusetzen (Erw. 3.5). - Art. 16d Abs. 3 lit. a SVG kann nicht nur als Verweisungsnorm verstanden werden. Es muss auch zulässig sein, den Führerausweis wegen Unverbesserlichkeit für immer zu entziehen, wenn Anzahl, Schweregrad und Zeitabstand der begangenen Verkehrsregelverlet- 80 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2015