2799 ff.). Die Bemessung von Kausalabgaben, namentlich von Abwasser-Benützungsgebühren vollständig der rechtsanwendenden Behörde zu überlassen, die Einzelfallentscheidungen trifft, würde hingegen dem Legalitätsprinzip zuwiderlaufen, gleichgültig, ob für die Bemessung der Kausalabgabe eine Praxis besteht oder nicht. Mit dem Legalitätsprinzip wird nicht nur die Gleichbehandlung der Rechtsunterworfenen, die Voraussehbarkeit staatlichen Handelns und die Willkürfreiheit geschützt, sondern auch dem Gewaltenteilungsprinzip zum Durchbruch verholfen.