2.3. Von der Möglichkeit, das zur Kühlung ihrer Maschinen verwendete Grundwasser anstatt in die Kanalisation in ein oberirdisches Gewässer abzuleiten oder versickern zu lassen (zur Versickerung vgl. § 31 Abs. 1 Abwasserreglement), hat die Beschwerdeführerin nach übereinstimmender Parteidarstellung keinen Gebrauch gemacht. Die Gründe hierfür sind umstritten. (…) Entscheidend ist vorliegend, dass § 56 Abs. 1 i.V.m.