Die Abwässer umfassen die flüssigen und zum Teil festen Abgänge aus Haushalt, Gewerbe und Industrie (Waschwasser, Spülwasser, Badewasser, Fäkalwasser, Regenwasser, Schnee, Schmelz- und Sickerwasser, Wasser von laufenden Brunnen, zufliessende Grund- und Bachwässer usw.), gleichgültig, ob diese verschmutzt oder unverschmutzt sind." Nur unverbrauchtes Meteorwasser wird aus der Berechnung der Abwassermenge ausgeklammert (§ 58 Abs. 2 Abwasserreglement).