2 Meteorwasser wird nur in die Berechnungen einbezogen, wenn es im Betrieb verwendet wird (0.9 m 3 pro m2 und Jahr)." Keine Rolle spielt grundsätzlich, ob das verbrauchte und in die Kanalisation eingeleitete Frischwasser nicht oder weniger als üblich verschmutzt ist. § 56 Abwasserreglement differenziert lediglich zwischen verbrauchtem Frischwasser und stark verschmutztem Industrieabwasser. Für Letzteres werden Zuschläge erhoben. Abzüge für nicht oder weniger als üblich verschmutztes Abwasser sind demgegenüber nicht vorgesehen.