Jahr 2011. Daraus resultieren bei einem Ansatz von Fr. 0.80 pro m3 Abwasser-Benützungsgebühren von Fr. 41'508.00 für das Jahr 2007, Fr. 47'012.00 für das Jahr 2008, Fr. 40'758.00 (aufgerundet) für das Jahr 2009, Fr. 37'308.00 für das Jahr 2010 und Fr. 40'956.00 für das Jahr 2011. Die Summe dieser Einzelpositionen beläuft sich auf Fr. 207'542.00. Die Vorinstanz schützte im Ergebnis den Entscheid des Stadtrats, der Beschwerdeführerin für das in die Kanalisation eingeleitete Kühlwasser respektive eine nach Massgabe des geringeren Verschmutzungsgrades ermittelte Teilmenge davon Abwasser-Benützungsgebühren von Fr. 0.80 pro m3 zu berechnen.