Der Stadtrat B. will diesen Zufluss erstmals an einer Leitungszustandskontrolle vom 12. März 2012 festgestellt und zuvor nichts davon gewusst haben. Das soll auch der Grund dafür gewesen sein, weshalb bis zur Abgabeverfügung vom 22. April 2013 von der Beschwerdeführerin jahrelang keine Abwasser-Benützungsgebühren für die Einleitung des Grundbzw. Kühlwassers in die Kanalisation erhoben wurden. Gegenüber dem Kanton deklarierte die Beschwerdeführerin die folgenden Grundwasserfördermengen: 23'506 m3 im Jahr 2008, 20'379 m3 im Jahr 2009, 18'654 m3 im Jahr 2010 und 20'478 m3 im Jahr 2011. Diese Werte hat der Stadtrat auf 235'060