48 Umweltrechtliches Verursacherprinzip; Äquivalenzprinzip; Legalitätsprinzip - Einheitsgebühren für in die öffentliche Kanalisation eingeleitetes sauberes Fremdwasser (im konkreten Fall Grundwasser, das zur Kühlung von Maschinen verwendet wurde) und verschmutztes Abwasser, dessen Beseitigung bei der ARA höhere Betriebskosten verursacht, verstossen gegen das umweltrechtliche Verursacherprinzip sowie gegen das Äquivalenzprinzip und sind somit bundesrechtswidrig.