Die historische Quartierstruktur erfahre, insbesondere vom öffentlichen Raum aus betrachtet, eine Veränderung, die zu einer grundlegenden Schwächung des Gartenstadtcharakters führe. (…) 5.2. (…) 5.3. Allerdings bringen Vorinstanz und Stadtrat zu Recht vor, dass die ENHK – wie sie selbst einräumt – keine Interessenabwägung zwischen der Erhaltung des Ortsbilds bzw. den ISOS-Schutzanliegen und der "Siedlungsentwicklung nach innen" vorgenommen, sondern die (umfassende) Wahrung der ISOS-Erhaltungsziele ("ungeschmälerte Erhaltung") beurteilt hat.