Die grundsätzliche Beachtung des ISOS im Einzelfall würde – entgegen dem angefochtenen Entscheid – auch die BNO bzw. Grundmasse nicht ausser Kraft setzen. Wie die Beschwerdeführer berechtigt einräumen, ist durchaus denkbar, dass ein Bauvorhaben die Masse ausnützt und gleichzeitig vor der ISOS-Beachtungspflicht standhält. 3.6. (…) 4. 164 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2016