der durch Aufnahme des Gebiets ins ISOS ausgedrückten Interessen hatte der regierungsrätliche Rechtsdienst mit Zustimmung der Beteiligten die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) mit der Begutachtung beauftragt. (…) Das Gutachten der ENHK vom 15. Juli 2014 (nachfolgend: ENHK-Gutachten) beurteilt den Neubau von zwei im Volumen wesentlich grösseren Gebäuden insgesamt als schwerwiegenden Ein- 162 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2016