Höhenunterschiede gegenüber der Strasse sind mit Stützmauern zu gestalten, welche direkt an die Grundstücksgrenze anschliessen. Zugänge, Zufahrten und Abstellplätze dürfen in der Regel höchstens ein Drittel der Grundstücksbreite beanspruchen. 4 Wo städtebauliche Interessen im Sinne von Abs.1 es erfordern, kann von den Grundmassen abgewichen werden. 5 Mit dem Baugesuch ist ein Plan über die Umgebungsgestaltung einzureichen." § 8 BNO lautet unter der Marginalie "Grundmasse" wie folgt: E W2 W3 W3bis Ausnützungsziffer 0,4 0,5 0,6 0,6