Für den Fischaufstieg sind Fischpässe von Bedeutung (JAGMETTI, a.a.O., Ziffer 4317 mit Hinweis). Die Rechtsprechung anerkennt ferner die Wirksamkeit von Umgehungsgewässern zur Verbesserung von Fischauf- und -abstieg (Urteil des Bundesgerichts vom 15. März 2002 [1A.104/2001], Erw. 4.5.3). Die aufgrund der fischereirechtlichen Bewilligung erforderlichen Massnahmen müssen grundsätzlich bereits in der Bewilligung vorgeschrieben werden und ihre Anordnungen gehören zu deren notwendigen Inhalt (vgl. Art. 9 Abs. 3 BGF; Urteil des Bundesgerichts vom 29. Oktober 2001 [1A.331/2000], Erw.