Zur Sicherstellung der Fischwanderung seien angepasste Lockströmungen erforderlich. Generell seien die bisher erfolgten Abklärungen betreffend Verbesserung des Fischschutzes, Reduktion der Fischmortalität und Fischabstiegsmassnahmen ungenügend. 4.2. Der Regierungsrat erwog, Fischabstiegsmassnahmen seien aktuell Gegenstand der Forschung und Entwicklung. Damit Anpassungen – gestützt auf gesicherte Erkenntnisse – vorgenommen werden könnten, werde die Konzessionärin verpflichtet, zum Schutze der Fische alle zweckmässigen Massnahmen zu treffen, geeignete Einrichtungen zu erstellen und diese bei Bedarf zu verbessern.