sierbarkeit entsprechender Anlagen bei Grosswasserkraftwerken verwiesen werde. Aus dem UVB gehe lediglich hervor, dass zur Problematik des Fischabstiegs insbesondere für grössere Fische und Aale keine Art. 9 Abs. 1 lit. b und d BGF genügende Lösung gefunden werden konnte. Der Fischabstieg erfolge beim Hauptkraftwerk über die Turbinen. Das Mortalitätsrisiko sei auch bei den geplanten Turbinen hoch. Der UVB enthalte keine detaillierten Ausführungen zur Umsetzbarkeit und Wirksamkeit von Abstiegsmassnahmen wie beispielsweise dem Einbau fischfreundlicher Turbinen oder der Erstellung von Fischabstiegsanlagen. Art. 9 Abs. 1 lit.