1b und c), wenn die Regierung als Genehmigungs- und Bewilligungsbehörde mit ihrem Entscheid die Umweltverträglichkeit des Werkes feststellt. Der Regierungsrat, dem sämtliche Pläne des Bauprojekts vorlagen (vgl. Projektdossier), erteilte die umstrittene Projektgenehmigung gestützt auf folgende Bewilligungen: – fischereirechtliche Bewilligung – Rodungsbewilligung – gewässerschutzrechtliche Bewilligungen – Bewilligung zum Einbau eines Koaleszenzabscheiders – Ausnahmebewilligung für die Beseitigung von Ufervegetation – Bewilligung für Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässer raums – Bewilligung für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen.