Nach dem Willen des kantonalen Gesetzgebers sollen frei praktizierende Anwälte in der Anwaltskommission Einsitz nehmen. Verwiesen wurde unter anderem darauf, dass diese Mitglieder regelmässig wichtige Hinweise auf die Praxis und den Rechtsalltag geben und so, wie etwa die Fachrichter am Verwaltungsgericht, für praxisnahe Entscheide sorgen. Im Gesetzgebungsverfahren wurden Bedenken, dass diese Regelung zu wenig Gewähr für unabhängige und wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Entscheide biete, explizit verworfen (vgl. Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 12. November 2003, 03.310, S. 11).