Bei übermässiger Inanspruchnahme für vom Prozess erfasste Leistungen hat der Anwalt Vorkehren zur Beschränkung auf die notwendigen Aufwendungen zu treffen, will er jene nicht auf eigenes Risiko erbringen. Eine Betreuung von Angehörigen dürfte nur in Ausnahmefällen vom Mandat erfasst sein. 3.5. In tatsächlicher Hinsicht bestreitet der Beschwerdeführer, der unentgeltlich vertretenen Klientin eine Rechnung von Fr. 31'000.00 geschickt zu haben. Für die Berufspflichtverletzung ist nicht erforderlich, dass der Beschwerdeführer dem Schreiben an die Klientin einen Einzahlungsschein beilegte oder darin eine Kontoverbindung nannte.