§ 4 Gebührenreglement zur BNO weist ebenso darauf hin, dass solcher Aufwand kostenpflichtig ist: Danach ist der Gemeinderat nämlich lediglich "ermächtigt", unentgeltlich Auskunft und Beratung zu erteilen; umgekehrt formuliert erfolgen Auskunft und Beratung in der Regel jedoch entgeltlich. Der Gemeinderat bestätigt zudem, das Baugebührenreglement sei in der Absicht erlassen worden, die Bewilligungs-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit im Bauwesen möglichst kostendeckend weiterverrechnen zu können, was z.B. auch für den Aufwand betreffend Abklärungen über die Baubewilligungspflicht gelte.