BauG), d.h. Entscheide darüber, ob gestützt auf ein eingereichtes Baugesuch eine Baubewilligung erteilt werden kann oder nicht. Unter den Wortlaut lassen sich aber durchaus auch Entscheide subsumieren, die sich mit der Frage auseinandersetzen, ob im Falle bereits erstellter Bauten oder Anlagen ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werden muss. Auch in solchen Fällen geht es letztlich – wenn auch in einem etwas weiteren Sinn – um "Entscheide über Baugesuche". 178 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014