19 Dreieckstheorie - Steuerbarkeit der an den Dritten erbrachten Leistung bei der Dreieckstheorie (Leistungsfluss: zuerst an Aktionär, dann von diesem an Dritten) - Verneinung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach eine Schenkung zu vermuten ist - Die Beweislast, dass eine Schenkung vorliegt, liegt bei fehlender Nähe zwischen Aktionär und Drittem beim Dritten. Urteil des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 17. November 2015, i.S. A.X. und B.X. gegen KStA (WBE.2015.72).