Am 22. Juli 2013 begann sie mit der Lehre als Kauffrau im E-Profil, einer dreijährigen beruflichen Grundausbildung, welche mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abschliesst und den Einstieg in eine höhere Berufsbildung ermöglicht, eine Zweitausbildung. Erst- und Zweitausbildung stehen in keinem sachlichen Zusammenhang, die zweite Ausbildung ist weder notwendige noch logische Folge der Erstausbildung. Ebenso wenig besteht ein notwendiger oder zwingender Zusammenhang des Sprachaufenthalts zur einen oder anderen Berufslehre. 2.2. 2.2.1. 2015 Kantonale Steuern 127