2015 Vollstreckung 267 XIV. Vollstreckung 41 Vollstreckung - Konkrete Anordnungen einer formell rechtskräftigen Bewilligung sind selbständig vollstreckbare Auflagen. - Ein nachträgliches Baugesuch zur Feststellung der materiellen Rechtswidrigkeit einer Baute, die Auflagen missachtet, ist nicht notwendig. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 31. März 2015 in Sachen A. gegen Gemeinderat B. (WBE.2014.418). Aus den Erwägungen