30 Formelle Enteignung; Entschädigung bei teilweise überbauten Grundstücken - Grundsätze zur Bemessung von Entschädigungen bei teilweise überbauten Grundstücken - Die Praxis des Spezialverwaltungsgerichts, unabhängig von der tatsächlichen Realisierbarkeit stets den absoluten Landpreis zu bezahlen, wenn vor der Abtretung der Teilflächen eine Ausnützungsreserve vorhanden war, ist rechtsfehlerhaft. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 8. Juli 2015 in Sachen Kanton Aargau gegen A., B. und C. (WBE.2015.12). Aus den Erwägungen